Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmer

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmende.

1. Allgemeines

1.1 Die Converia GmbH („Converia“) stellt mit der Software Converia Express („Converia“) eine internetbasierte Konferenz Management & Ticketing Plattform zur Verfügung, mit der private und professionelle Veranstalter („Veranstalter“) Veranstaltungen, Events, Konferenzen, Kongresse oder ähnliches („Veranstaltungen“) organisieren können.

1.2. Veranstalter können für diese Veranstaltungen unter anderem Teilnehmende registrieren, Tickets verkaufen und diese über Converia abrechnen lassen. Converia stellt die Dienste unter verschiedenen Top-Level-Domains sowie unter verschiedenen Sub-Domains und Aliases dieser Domains ("Converia-Websites") zur Verfügung. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden, dem Veranstalter und Converia, unabhängig davon, welche der Converia-Websites die Teilnehmeenden nutzen. 

1.3. Mit dem Kauf eines Tickets auf einer Converia-Website akzeptieren Sie ("Teilnehmer") die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Konferenz Management & Ticketing Plattform Converia durch Teilnehmer“ ("AGB"). 

1.4. Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

2. Vertragsparteien, Einbeziehung von AGB des Veranstalters

2.1. Durch den Kauf eines Tickets oder der Registrierung für eine Veranstaltung auf den Converia-Websites entsteht nur zwischen dem jeweiligen Teilnehmenden und den jeweiligen Veranstaltenden ein Kaufvertrag hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung. Converia ist selbst nicht der Veranstalter, sondern übernimmt im Namen und Auftrag des jeweiligen Veranstalters die Abwicklung des Ticketverkaufs. Converia haftet demnach insbesondere nicht für eine Insolvenz des Veranstalters oder den Ausfall einer Veranstaltung.

2.2. Für die Durchführung der vom Veranstaltenden angebotenen Veranstaltung gelten möglicherweise zusätzliche AGB der jeweiligen Veranstaltung. Converia hat hierauf keinen Einfluss. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie sich vor dem Kauf des Tickets über eventuell existierende AGB des Veranstalters informiert.

2.3. Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig sind, so es sich bei ihnen um juristische oder natürliche Personen handelt.

3. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

3.1. Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Einstellungen, die der jeweilige Veranstalter bei der Erstellung des Angebots für die Veranstaltung auf der Converia-Website gegenüber Converia gemacht hat. Converia hat auf diese Einstellungen keinerlei Einfluss; die Verantwortung für die Richtigkeit der Einstellungen obliegt dem Veranstalter.

3.2. Der Veranstalter gibt mit den in Ziffer 3.1 gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Teilnehmenden nehmen das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung kostenpflichtig abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch die Teilnehmenden setzt voraus, dass die Teilnehmenden in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert haben. Unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigungs-E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Converia zu unterrichten, wenn sie diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten haben.

3.3. Converia ist berechtigt, eine Bestellung der Teilnehmenden zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn die Teilnehmenden gegen vom Veranstalter oder von Converia aufgestellte spezifische Bedingungen verstößen, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.

4. Gesamtkaufpreis und Zahlungsmodalitäten

4.1. Der Gesamtkaufpreis für ein Ticket kann den ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen. Der Gesamtkaufpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter bestimmten Preis pro Ticket. Auf der Converia-Website wird angezeigt, ob der Ticketpreis inklusive oder exklusive Umsatzsteuer ist. Abhängig von der Vereinbarung, die Converia mit dem jeweiligen Veranstalter getroffen hat, werden die Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs auf den Ticketpreis aufgeschlagen und dann bei der Bestellung im Ticketshop separat angezeigt.

4.2. Der Gesamtkaufpreis ist nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail sofort zur Zahlung fällig.

4.3. Bitte beachten Sie, dass auf Ihrer Kreditkartenabrechnung folgender Verwendungszweck erscheint:
Datum      converia.de/ticket    Weimar DE        Betrag

5. Versand, Verlust und Reklamation der Tickets

5.1. Unmittelbar nach Zahlungseingang oder nach Bestellung (nur bei Kauf auf Rechnung) verschickt Converia ein gekauftes Ticket an die vom Teilnehmenden bei der Bestellung angegebene postalische oder elektronische Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde (zum Beispiel Aufbewahrung der Tickets am Veranstaltungsort).

5.2. Ein fehlerhaft ausgestelltes Ticket wird von Converia gegen Rückgabe des bereits gelieferten fehlerhaften Tickets ersetzt. Es obliegt den Teilnehmenden, die Richtigkeit der an sie verschickten Tickets selbst zu überprüfen, um gegebenfalls rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzlieferung von Converia zu veranlassen.

5.3. Elektronische Tickets können von den Teilnehmenden jederzeit nochmals angefordert werden oder im Bereich „Conference Control Center C3“ der Converia-Website abgerufen werden.

5.4. Postalisch versendete Tickets, welche nicht bei den Teilnehmenden angekommen sind, werden von Converia ausschließlich nochmals versendet, sofern die Teilnehmenden zusichert, die Tickets nicht erhalten zu haben. Ein entsprechendes Formular für die Zusicherung stellt Converia auf Anfrage zur Verfügung.

5.5. Den Teilnehmenden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets, welche postalisch versendet wurden, werden durch Converia nicht ersetzt.

6. Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises

6.1. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht der Teilnehmendne ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die die Teilnehmenden mit dem Veranstalter getroffen haben.

6.2. Sind die Teilnehmenden zur Rückgabe eines Tickets berechtigt, so wird Converia den Teilnehmenden den schon gezahlten Kaufpreis nach Maßgabe der Vereinbarung mit dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des zurückgegebenen Tickets erstatten, wenn Converia das Ticketentgelt noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt hat. In diesem Fall wird der Veranstalter direkt den gezahlten Kaufpreis erstatten.

7. Information über das Widerrufsrecht

7.1. Die Verantwortung über die Belehrung des Widerrufsrechts liegt beim Veranstalter, da dieser Kaufvertragspartner der Teilnehmenden hinsichtlich des Ticketkaufs ist. Ohne Gewähr wird darauf hingewiesen, dass dem Teilnehmer das gesetzliche Widerrufsrecht in Deutschland nur zusteht, wenn die Teilnehmenden Verbraucherinnen beziehungsweise Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und das Ticket nicht im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt und der Veranstalter die Veranstaltung im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit veranstaltet.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1. Die Haftung von Converia aus vertraglichen, vertragsähnlichen, gesetzlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Converia und ihre Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung oder Stromversorgung.

8.2. Für Schäden haftet Converia nur dann, wenn diese oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Converia oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Hauptvertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Converia der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Betrag des Teilnehmendenpreises beschränkt; ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.

8.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.4. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen Converia beträgt ein Jahr, außer die Teilnehmenden sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

9. Datenschutzbestimmungen

9.1. Die Teilnehmenden können die Converia-Websites grundsätzlich besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen.
 Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn die Teilnehmendne diese von sich aus (zum Beispiel bei der Nutzung von Diensten der Websites wie dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei Veranstaltungen, der Zusendung einer Mitteilung über die Websites oder der Anmeldung als Nutzerin oder Nutzer der Websites) mitteilt. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben.

9.2. Die für eine Veranstaltung (zum Beispiel bei dem Kauf von Tickets oder der Registrierung bei einer Veranstaltung) erhobenen Daten von Teilnehmenden werden vom Veranstalter ausschließlich zur Erfüllung der eigenen Geschäftszwecke gespeichert, verändert und übermittelt. Dies ist für die Vertragsdurchführung notwendig (zum Beispiel für die Kontrolle des Einlasses bei der Veranstaltung). 

9.3. Mit Zustimmung zu diesen AGB erklären die Teilnehmenden: 
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Teilnehmedaten vom Veranstalter in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung der Organisation der Veranstaltung erhoben, genutzt, verarbeitet und auf der Teilnehmendenliste der Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich angezeigt werden können. Ich kann dies direkt auf der Teilnehmendenübersicht nach der Teilnehmeregistrierung ausblenden oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter jederzeit widerrufen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Für sämtliche über Converia-Websites abgewickelte Ticketkäufe gelten im Verhältnis von Converia und den Teilnehmenden ausschließlich diese AGB. Der Einbeziehung von AGB der Teilnehmenden wird ausdrücklich widersprochen.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, beziehungsweise von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, beziehunsgweise vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

10.4. Erfüllungsort ist der Sitz von Converia.

10.5. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz von Converia.

Stand: Mai 2012